Fonds-Protokoll

(Mit freundlicher Zustimmung der SHG Dortmund)

Protokoll zum Infoabend der DISselbsthilfegruppe Dortmund

über den Fonds sexueller Missbrauch der Bundesregierung
am 03.06.2012


Die Referentin war Frau Ihrler vom weißen Ring Bochum. Sie ist Fachanwältin für
Sozialrecht und speziell für den Fonds geschult.


Zu dem Fonds:
Der Fonds ist noch ganz jung und der Antrag hat sich bereits mehrere Male geändert.
Daher kann es durchaus sein, dass die jetzige Version noch nicht die endgültige Version
ist. Aufgrund der kurzen Zeit gibt es noch keinerlei Praxiserfahrungen, daher beziehen sich
die Informationen darauf, wie es zum jetzigen Zeitpunkt angedacht ist.
Voraussetzungen


Was muss ich zuvor schon alles versucht haben?
Die Leistungen aus den Fonds stellen eine Ergänzung zu den Leistungen anderer
Kostenträger dar, sie sind kein Ersatz dafür. Das heißt es muss vorher alles aus den
gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft oder versucht worden sein, bevor man Leistungen
aus dem Fonds bekommen kann. In dem Fall wären das insbesondere Leistungen der
Krankenkasse und des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
Das heißt es muss vorher ein Antrag auf OEG gestellt worden sein. Ohne OEG-Antrag
keine Leistungen aus dem Fonds!


Was ist wenn die Leistungen von den Kostenträgern abgelehnt worden sind oder
ich noch mitten im Verfahren stecke?
Wenn Leistungen nach dem OEG abgelehnt worden sind, sind Leistungen aus den Fonds
möglich. Wenn das Verfahren noch läuft, kann der Fonds in „Vorkasse“ treten. Das heißt
man muss nicht bis zum Ende des Verfahrens warten, bis man Leistungen in Anspruch
nehmen kann.
Das gleiche gilt für die Krankenkasse, nur dass die Krankenkasse eine Frist von 3 Wochen
einhalten muss, diese Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn eine gutachterliche
Stellungnahme z.B. vom medizinischen Dienst erforderlich ist. Braucht die Krankenkasse
länger, muss sie dies mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung mit hinreichendem Grund, gilt die
Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

-> Das komplette Protokoll kann hier im PDF-Format runtergeladen werden.

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